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Nutzungsbedingungen moncardo

Wir unterscheiden unsere  Nutzungsbedingungen für Private Nutzer (Karteninhaber) und Gewerbliche Nutzer (Anbieter, Betreiber, Akzeptanzstellen). Sie finden die entsprechenden Nutzungsbedingungen in dieser Reihenfolge auf den folgenden Seiten.

Nutzungsbedingungen moncardo - Privater Nutzer

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von der moncardo GmbH (nachfolgend Provider) bereitgestellten cloudbasierten Systems zur Verwaltung verschiedener Kundenbindungsmodule durch Karteninhaber (nachfolgend: Nutzer). Als Karteninhaber gilt dabei jeder Endverbraucher, der im Besitz  einer moncardo Kunden- oder Bonuskarte ist.

(2) Das Angebot des Providers auf dieser Plattform dient dazu, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Transaktionen, die  mit der Kunden- oder Bonuskarte einhergehen, zu verwalten oder einzusehen.

(3) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der vom Provider bereitgestellten Plattform durch den Nutzer. Nutzer können nur Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Bei Registrierung eines Unternehmens behält sich der Provider den sofortigen Ausschluss von der Teilnahme vor.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Registrierung

(1) Der Nutzer verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat. Er verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Account ohne schriftliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen.

(2) Der Nutzer ist allein für die Sicherheit ihres Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist er gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die unser System oder die Plattform schädigen können, zu übermitteln. Bei Zuwiderhandlung wird der Nutzer sofort von der Teilnahme an unserer Plattform ausgeschlossen. Er wird uns jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.

(5) Bei jeder Nutzung unserer Plattform ist der Nutzer verpflichtet, die in diesen Nutzungsbedingungen niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen, kann der Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung unserer Plattform ausgeschlossen werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Eine Registrierung ist nur erlaubt, wenn der Nutzer Inhaber einer Kunden- oder Bonuskarte ist. Diese erhalten die Nutzer bei den teilnehmenden Betreibern oder 
Akzeptanzstellen.

(2) Die Einzelheiten und Bedingungen, zu denen die Karten ausgegebene und eingesetzt werden können sowie die Art der Boni, Gutschriften oder anderer Vorteile ergeben sich jeweils aus den Teilnahmebedingungen der einzelnen teilnehmenden Betreiber oder Akzeptanzstellen. Die Einzelheiten der Auszahlung oder Einlösung richten sich ebenfalls nach den Teilnahmebedingungen der einzelnen teilnehmenden Betreiber oder Akzeptanzstellen. Gleiches gilt für die Dauer der Gültigkeit von Bonus, Gutschriften oder anderer Vorteile. Hierzu erhält der Nutzer vom Provider jedoch rechtzeitig vorher eine entsprechende Information an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

(3) Auf die Bedingungen des Einkaufs bei den teilnehmenden Betreiber oder Akzeptanzstellen, auf Art und Umfang der gutschriftfähigen Waren und Leistungen sowie die Höhe der gewährten Bonuspunkte hat der Provider keinen Einfluss. Diese werden allein von den Partnern festgelegt.

(4) Eine Gutschrift (z.B. in Form von Bonuspunkten)  durch die Partnerunternehmen kann ggfs. ausgeschlossen werden, wenn dem Kunden andere Rabatte, Vergünstigungen oder Sonderaktionen in Anspruch genommen werden.

(5) Im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages (z.B. Kündigung, Rücktritt, Widerruf, Umtausch etc.) können die für diesen Einkauf erworbenen Vergünstigungen (z.B. Bonuspunkten)   storniert und zurückgebucht werden. Ebenso können der Betreiber oder die Akzeptanzstellen berechtigt sein, eine Gutschrift von Vergünstigungen (z.B. Bonuspunkten) erst dann vorzunehmen, wenn die Ware oder Dienstleistung vollständig bezahlt wurde. Aus diesen Gründen kann es vereinzelt zu Abweichungen zwischen dem angezeigten und dem tatsächlichen Stand von Vergünstigungen (z.B. gesammelte Bonuspunkte)  kommen.

(6) Der Nutzer kann seine Transaktionshistorie jederzeit auf unserer Plattform in seinem geschützten Bereich einsehen und abrufen.

(7) Der Provider behält sich vor, sein Leistungsangebot insoweit zu erweitern oder zu verbessern, wie dies zur Anpassung an die aktuellen technischen Gegebenheiten notwendig ist, um insbesondere die Sicherheit und Stabilität des Services zu sichern oder geänderten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Er verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur in einem für den Nutzer zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen aller Vertragsparteien vorzunehmen.

(8) Der Provider ist bemüht, den Zugang zum System rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Nutzers auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Services. Der Zugriff auf die Webseite kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen,  systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Netzbetreibern, die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen sowie im Falle höherer Gewalt. Es besteht kein Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz des Nutzers, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf das System zugegriffen werden kann.

§ 4 Verlust der Karte, Missbrauch

(1) Sollte der Nutzer seine Karte verlieren, so kann er bei den teilnehmenden Betreibern oder Akzeptanzstellen eine Ersatzkarte anfordern. Die weiteren Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Partnerunternehmen, auf das der Provider keinen Einfluss hat.

(2) Der Nutzer ist jedoch verpflichtet, den Provider unverzüglich zu benachrichtigen, wenn seine Karte abhandengekommen ist. Gleiches gilt für den Verlust von Zugangsdaten bzw. des Passwortes. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet der Provider nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Providers.

(3) Der Provider behält sich das Recht vor, einzelne Nutzer von der Nutzung an seinem 
System auszuschließen, wenn ein Missbrauch oder eine Manipulation des Systems 
festgestellt wurde oder der Verdacht hierauf besteht.

§ 5 Dauer, Kündigung und Beendigung

(1) Das Nutzungsverhältnis wird zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Nutzer hat das Recht, seinen Account jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch einfache schriftliche Anzeige oder E-Mail dem Provider gegenüber zu kündigen.

(3) Der Provider ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Nutzer gegen die vorstehenden Bedingungen verstößt oder die Nutzung in sonst missbräuchlicher oder für den Provider schädlicher Weise erfolgt.

(4) Endet die Teilnahme des Nutzers an einem von moncardo bereitgestellten Kundenbindungssystems, so richtet sich ein etwaiger Anspruch auf Einlösung seiner bis dahin gesammelten Boni oder etwaiger Guthaben nach den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Betreiber oder Akzeptanzstellen. Gleiches gilt für eine Auszahlung in bar oder eine anderweitige Gutschrift.

§ 6 Datenschutz

(1) Der Provider erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Nutzers. Der Provider beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Nutzers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies gesetzlich zulässig und für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die 
Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die vom Provider gespeicherten Daten abzurufen, zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Rechte des Nutzers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Webseite jederzeit abrufbar ist.

§ 7 Sonstiges

(1) Auf Verträge zwischen dem Provider und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Provider und dem Nutzer ist der Sitz des Providers, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Der Provider ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten über diese Änderungen per E-Mail informiert wurde. Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder wird den Änderungen ausdrücklich zugestimmt, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Im Falle eines fristgerechten Widerspruches wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist der Provider berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Nutzungsbedingungen moncardo für Private Nutzer, Stand: 25.07.2019
 

Nutzungsbedingungen moncardo - Gewerbliche Nutzer

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von der moncardo GmbH (nachfolgend Provider) entwickelten cloudbasierten Systems, das Daten von verschiedenen Benutzern in einer zentralen Datenbank verwaltet. Die Benutzer definieren sich folgendermaßen:

  • moncardo: Hierbei handelt es sich um ein cloudbasiertes System, das als Schnittstelle zwischen Karteninhabern und Akzeptanzstellen agiert. Es erlaubt Karteninhabern, sich zu registrieren und persönliche Daten zu hinterlegen. Dabei entscheidet der Karteninhaber selbst, welche seiner persönlichen Daten von Akzeptanzstellen, Betreibern oder Anbietern sichtbar sein sollen.
     
  • Anbieter: Der Anbieter definiert ein oder mehrere Produkt(e) und bestellt die gewünschten Kartensätze, die für diese(s) Produkt(e) gültig sind.
     
  • Betreiber: Der Betreiber stellt eine zusätzliche Hierarchieebene dar, die es ermöglicht, auch komplexere Konstrukte abzubilden. Die Betreiberebene ist zwischen der Anbieter- und der Akzeptanzstellenebene angesiedelt.
     
  • Akzeptanzstelle: Ein Unternehmen, das Kundenkarten akzeptiert und dabei Interaktionen und/oder einen Mehrwert anbietet. Anbieter, Betreiber und Akzeptanzstelle werden zusammen als Kunde bezeichnet.
     
  • Karteninhaber: Endverbraucher als Besitzer einer Kundenkarte.
     
  • Benutzer: Als Benutzer werden zusammenfassend alle Anbieter, Betreiber, Akzeptanzstellen und Verbraucher bezeichnet, die moncardo benutzen.

(2) Der Provider erbringt für die Benutzer SaaS- sowie Cloud-Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Diese Dienstleistungen werden über das Internet bereitgestellt und können von den Benutzern dort abgerufen werden.

(3) Verträge zwischen dem Provider und dem Kunden kommen nur zustande, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eingetragener Verein, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Die Nutzungsbedingungen des Providers gelten als AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Provider ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist mindestens die Textform maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Provider gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Provider zustande. Karteninhaber nutzen moncardo ausschließlich über den jeweiligen Kunden. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Provider und dem Karteninhaber besteht dabei ausdrücklich nicht.

(2) Der Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden kommt unter Einschluss der vorliegenden Nutzungsbedingungen zustande. Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel digital, soweit nicht im Einzelfall ein Vertragsschluss in Schrift- oder Textform vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Der Provider bietet den Kunden den Zugang zu der vom Provider entwickelten Software namens moncardo an. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über das Internet für die Benutzer erreichbar ist.

moncardo bietet dem Kunden verschiedene Module, wie z. B. Bonuspunkte, Gutschein oder Guthabenkarten. Die Produkte setzen sich jeweils zusammen aus einer Kundenkarte und dem entsprechend dazugehörigen Softwaremodul.

Zu den Funktionen von moncardo gehört unter anderem, aber nicht abschließend und ausschließlich:

  • das Führen von Punktekonten für Karteninhaber
  • das Verwalten von Gutscheinen
  • das Transferieren und Buchen von Bonuspunkten zwischen den einzelnen Benutzern

(2) Der Provider sorgt dafür, dass für die Funktionsfähigkeit des moncardo, insbesondere für die Speicherung der Kundendaten, ausreichend Webspace vorhanden ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Speicherkapazität, sofern sein Produkt fehlerfrei läuft.

Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten für die Benutzer über das Internet zugänglich sind.

(3) Der Provider behält sich vor, sein Leistungsangebot insoweit zu erweitern oder zu verbessern, wie dies zur Anpassung an die aktuellen technischen Gegebenheiten notwendig ist, um insbesondere die Sicherheit und Stabilität des Services zu sichern oder geänderten gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Der Provider verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien vorzunehmen.

(4) Zusätzlich zu den als Software angebotenen Leistungen stellt der Provider den Kunden auch die nötigen Karten im Standard-Scheckkartenformat zur Verfügung.

§ 4 Waren- und Produktlieferungen

(1) Eigentumsvorbehalt

(a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Erfüllung etwaiger sonstiger Forderungen, die dem Provider gegen den Kunden zustehen, Eigentum des Providers.

(2) Gefahrtragung

(a) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist.

(b) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Provider ist sodann berechtigt, dem Kunden die anfallenden Lagergebühren in Rechnung zu stellen.

(c) Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Providers überlassen.

(d) Transportversicherungen werden von dem Provider nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Kunden vorgenommen.

(3) Lieferzeit und Lieferbedingungen

(a) In jedem Fall wird dem Provider eine Lieferzeit von 4 Wochen eingeräumt. Für die Dauer der Prüfung der Layouts, Fertigungsmuster usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.

(4) Gewährleistung

(a) Der Provider hat nach seiner eigenen Wahl zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Provider wird hierfür eine Frist von mindestens drei Wochen gewährt, sobald beidseitig eine Layoutfreigabe vorliegt. Falls die erste Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht dazu führt, dass eine mängelfreie Lieferung zustande kommt, hat der Provider nach seiner eigenen Wahl das Recht zur zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb von drei Wochen nach beidseitiger Layoutfreigabe. Erst nach Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Schlägt die erste Nacherfüllung fehl, hat der Kunde dem Provider eine weitere Frist zur Nacherfüllung von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Sollte sich die Realisierung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung dadurch verzögern, dass der Kunde mit notwendigerweise zu erbringenden Leistungen oder Mitarbeit in Verzug gerät, so verlängert sich die Frist entsprechend um die Dauer dieses Verzuges.

(b) Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber der druckreifen Vorlage, bedingt durch die stets unvermeidlichen Unterschiede im verwendeten Material und dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für den Fall, dass durch den Einsatz unterschiedlicher Farbmonitore bei Provider und Kunden subjektiv unterschiedliche Farbabweichungsempfindungen beim Kunden im Vergleich zwischen Musterdatei und gelieferter Ware entstehen. Geringfügige Abweichungen sind solche, die im Farbgrad um bis zu 10% abweichen.

(c) Stanzschwankungen, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für Stanzschwankungen von geprägten Elementen auf der Karte.

(d) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Providers.

(e) Durch die Verarbeitungsprozesse können Mikrokratzer auf der Karte selbst sowie auf allen Features, die in einem gesonderten Verarbeitungsschritt gefertigt werden, entstehen. Diese sind für ein Plastikkarten-Druckprodukt typisch und führen nicht zum Recht der Beanstandung.

§ 5 Level of Service

(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Leistungen von 98,0 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon unberührt sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind. In solchen Fällen ist der Provider bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wiederherzustellen.

(2) Die vom Kunden gemeldeten Störungen werden vom Provider in zwei verschiedene Prioritätslevels eingeteilt:

  1. Kritischer Fehler: die Software bzw. der die Software hostende Server ist nicht erreichbar; die Buchung in den Produkten funktioniert nicht; einige oder mehrere Komponenten weisen derart starke Störungen auf, dass es zu ernsthaften und direkten Konsequenzen für den Geschäftsprozess des Kunden führt
  2. Kleinere Fehler: alle übrigen Fehlfunktionen der Software, die nicht unter Punkt 1. fallen

(3) Bei Vorliegen eines kritischen Fehlers reagiert der Provider innerhalb von 12 Stunden und wird mit der Fehlerbehebung beginnen. Im Falle eines kleineren Fehlers beträgt die Reaktionszeit eine Woche, innerhalb der der Provider mit der Fehlerbehebung begonnen haben muss.

(4) Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen weiterer 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen. Die Wartung der Software kann zu jeder Zeit erfolgen.

(5) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

§ 6 Gewährleistung

(1) Nach anerkanntem Stand der Technik ist es nicht möglich, komplexe Softwareprodukte zu entwickeln, die vollkommen frei von Fehlern sind. Der Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch der vom Provider zur Verfügung gestellten Software ist daher nicht darauf gerichtet, dass keinerlei Programmfehler auftreten dürfen, sondern nur, dass die Software keine Programmfehler aufweist, welche die Funktionsfähigkeit von moncardo für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung beeinflussen.

(2) Der Provider verpflichtet sich, die Software während der Dauer des Vertrages nach Maßgabe des § 5 bzw. des Service Level Agreements in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, so dass sie zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Fehlfunktionen und Mängel unverzüglich dem Provider anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich oder per Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Soweit der Provider aufgrund fehlender Mängelanzeige des Kunden den Mangel nicht beseitigen kann, sind Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte ausgeschlossen. Der Kunde hat dabei die Zeit des Auftretens der Mängel sowie deren näheren Umständen möglichst genau zu beschreiben.

(4) Der Provider haftet nicht verschuldensunabhängig für anfänglich vorhandene Mängel. Im Übrigen richtet sie die Haftung des Providers nach § 14 dieses Vertrages.

(5) Dem Kunde stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieses Vertrages zu. Er kann im Falle eines angezeigten Mangels die Mangelbeseitigung verlangen. Kommt der Provider mit der Mängelbeseitigung in Verzug, so kann der Kunde den Vertrag nur dann fristlos kündigen, wenn der Mangel erheblich ist und dem Provider die Kündigung zuvor angedroht wurde. Sein Recht, den Mangel selbst zu beseitigen, kann er nur ausüben, sofern er dazu fachlich und tatsächlich in der Lage ist. Ein Recht, hierfür auf den Server des Providers oder insbesondere auf den Quellcode der Software zuzugreifen, steht ihm nicht zu.

(6) Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Provider verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

§ 7 Pflichten des Providers

(1) Der Provider verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten der Benutzer zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmäßige Sicherungen der Daten vornehmen und seine IT-Infrastruktur entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik betreiben. Auf Wunsch des Kunden wird er jederzeit Auskunft über die bei ihm gespeicherten Daten geben.

(2) Die vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben während der gesamten Vertragslaufzeit in seinem Eigentum. Der Provider ist nicht für das Einpflegen bzw. 
Konvertieren von beim Kunden vorhandenen Datenbeständen verantwortlich. Dies hat der Kunde selber vorzunehmen.

(3) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Zugangs des Kunden berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden eingebrachten und gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen, die ihn insoweit treffen einzuhalten und insbesondere auch fernabsatzrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Kunde wird mit dem Provider einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen und die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben diesbezüglich einzuhalten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG (neu) in Bezug auf die von ihm erhobenen Daten der Karteninhaber einzuhalten. Der Kunde stellt den Provider von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüchen der Karteninhaber, frei.

(3) Dem Kunde ist es nicht gestattet, Zugangsdaten unbefugt an Dritte herauszugeben. Erlangt ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten, so hat der Kunde den Provider darüber unverzüglich zu informieren. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, die Zugangsberechtigung neu zu verteilen, so z.B. neue Passwörter zu vergeben. Der Kunde verpflichtet sich zur notwendigen Sorgfalt im Umgang mit seinen Zugangsdaten und zur strikten Geheimhaltung. Er verpflichtet sich darüber hinaus, diese vertragliche Pflicht ggfs. an ihm nachgelagerte Benutzer, wie z.B. Betreiber und Akzeptanzstellen weiterzugeben. Der Kunde steht für jedweden Schaden ein, der dem Provider aus einer Verletzung der eigenen Pflicht des Kunden entstanden ist sowie für diesbezügliche Pflichtverletzungen der 
Betreiber und Akzeptanzstellen.

(4) Der Kunde hat dem Provider unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Der Kunde hat die ihm durch den Provider übermittelten Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nicht berechtigte Dritte verpflichtet, dem Provider von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen.

(5) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, während der Wartungszeiten die Nutzung temporär zu unterlassen, sofern er hierüber zuvor vom Provider in Kenntnis gesetzt wurde, Änderungen an dem Programm in Form von Upgrades und Updates zu akzeptieren, bei Qualitätssicherungsmaßnahmen mitzuwirken und alle für den Betrieb und die Funktionsfähigkeit von moncardo erforderlichen Informationen bereitzustellen.

(6) Der Kunde haftet dem Provider gegenüber für alle Schäden, die ihm durch die Nutzung von moncardo durch ggfs. Betreiber und/oder Akzeptanzstelle und/oder Karteninhaber entstanden sind. Er stellt den Provider insofern von sämtlichen Ansprüchen frei, die auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung durch Dritte zurückzuführen sind.

(7) Der Provider behält sich das Recht vor, Inhalte zu löschen, die entweder dem Grundkonzept des Systems zuwiderlaufen oder anstößigen, rassistischen oder diskriminierenden Inhalt haben oder einen Verstoß gegen jeweils geltendes Recht darstellen. Der Kunde stellt den Provider von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen.

§ 9 Kosten und Zahlung

(1) Die Höhe der Nutzungsgebühr sowie weiterer für vom Provider erbrachte Leistungen zu zahlende Entgelte ergeben sich aus der zwischen dem Provider und dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

(2) Die Entgelte und Gebühren verstehen sich jeweils netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Fälligkeit und Abrechnung ergeben sich jeweils nach dem vom Kunden gewählten Paket und Zahlungsintervall, wobei die Zahlung in der Regel im Voraus fällig wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Sofern der Kunde ein Enterprisepaket gebucht hat, ergeben sich die Fälligkeit und Abrechnung jeweils nach Absprache mit dem Provider.

(4) Der Kunde kann grundsätzlich nicht aufrechnen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung handelt.

(5) Sofern der Provider sein Leistungsangebot gemäß § 3 (3) ändert, erweitert oder ergänzt, ist er berechtigt, das Nutzungsentgelt ebenfalls in angemessener Höhe den vorgenommenen Änderungen der Leistung anzupassen. Die Anpassung des Entgeltes hat der Provider dem Kunden schriftlich mit einer Frist von drei Monaten anzukündigen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit von moncardo geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

§ 10 Dauer und Beendigung

(1)  Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gewählten Paket und Zahlungsintervall. Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den zuvor vom Kunden gewählten Zeitraum. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Abschluss der Bestellung. Da es bis zur Auslieferung einer Karten einige Tage dauern kann, verlängert sich der Vertrag bei der ersten Kartenauslieferung automatisch um den Zeitraum der Produktion, ohne dass dieser Zeitraum berechnet wird.

(2) Der Kunde darf den Vertrag kündigen, wenn die Mängelbeseitigung endgültig fehlgeschlagen ist. Sie gilt als endgültig Fehlgeschlagen, wenn der Kunde dem Provider dreimal erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hat. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Provider zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die ihm in § 11 dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsrechte verletzt oder seinen Pflichten nach § 8 dieses Vertrages nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dem Provider steht darüber hinaus ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei monatlichen Gebühren in Verzug gerät.

(3) Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Die Kündigung erfolgt in digitaler Form über Ihren persönlichen Zugangsbereich.

(4) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde noch 12 Monate lang Zugriff auf das System, um die gesammelten Punkte seiner Kunden auslesen und anderweitig vergüten zu können. In diesem Zeitraum hat der Kunde auch ggfs. erforderliche Sicherungen der Daten vorzunehmen. Mit Ablauf der 12 Monate wird der Provider sämtliche Daten löschen, sofern nicht der Kunden innerhalb dieser Zeit ein neues Paket gebucht hat. Interaktionsmöglichkeiten, Buchung und ggfs. gebuchte QR-Codes sind ab Vertragsende nicht mehr verfügbar.

(5) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Der Provider räumt dem Kunde das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, moncardo als Software sowie das mit zur Verfügung gestellte Design und ggfs. vom Provider bereitgestellte andere urheberrechtlich geschützte Werke während der Dauer des Vertrages zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde darf weder die Software noch andere ggfs. zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Werke oder Designs bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder in anderer Weise benutzen, sofern dies nicht nach den Vorgaben dieses Vertrages ausdrücklich gestattet ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern diese Dritten weder Betreiber, Akzeptanzstelle noch Karteninhaber sind. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.

(3) Der Kunde räumt dem Provider an allen eingebrachten Daten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf die durch das Programm erzeugten und ggfs. veränderten Daten und steht dem Provider ausschließlich zu.

§ 12 Geheimhaltungspflichten

(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung. Hiervon sind alle Informationen, Unterlagen und Materialien erfasst, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses direkt oder indirekt gegenseitig mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt werden.

(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die bereits offenkundig sind, die der Vertragspartei von Dritten bekannt gemacht wurden, soweit kein Anlass zu der Vermutung besteht, die dritte Partei hätte die Informationen wiederum unter Missachtung einer Geheimhaltungsvereinbarung erhalten, für diejenigen Informationen, die eine Vertragspartei ausdrücklich mit der Absicht mitgeteilt hat, diese nicht von der Geheimhaltungsvereinbarung zu erfassen, oder für Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des vereinbarten Jahresentgelts nach sich. Weitergehende Ansprüche des Providers bleiben davon unberührt.

§ 13 Datenschutz, Datensicherheit

(1) Der Provider erhebt im Rahmen von moncardo keine eigenen personenbezogenen Daten und ist daher nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Für alle in das System eingebrachte Daten, sei es durch selbst vom Karteninhaber eingetragene Daten oder durch Eingabe von Daten durch den Kunde oder den Betreiber oder die Akzeptanzstelle, ist allein der Kunde verantwortlich. Es handelt sich insofern um reine Auftragsdatenverarbeitung durch den Provider. Der Provider ist auch kein Dienstprovider im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, so dass ihn auch diesbezüglich keine Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten treffen.

(2) Der Kunde ist insofern verpflichtet, die relevanten Vorschriften zum Datenschutz gegenüber den anderen Benutzern einzuhalten. Hierzu zählt unter anderem der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde hat ferner seinen Informationspflichten zu genügen und die Benutzer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die Erhebung und Speicherung der Daten zu informieren.

(3) Der Kunde stellt den Provider von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Betreiber, Akzeptanzstelle und/oder Karteninhaber, frei, die diese wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften oder des Verlustes oder der Weitergabe von Daten gegen den Provider erheben, einschließlich etwaiger berechtigter Anwalts- und Gerichtskosten und sonstiger berechtigter Kosten, die direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.

(4) Der Provider verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der auf dem Server befindlichen Daten gegen Verlust und Fremdzugriff zu treffen. Diese Maßnahmen werden laufend dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Es werden entsprechende Programme installieren, um den Angriff mit Schadsoftware von außen angemessen verhindern können. Zum Schutz der Daten vor Verlust wird er mindestens eine Sicherungskopie anfertigen. Der Kunde wird dem Provider die dazu erforderlichen Rechte übertragen. Auf Verlangen des Kunden hat der Provider die Daten unwiderruflich zu löschen. Das Verlangen der 
Datenlöschung ist dem Provider schriftlich mitzuteilen.

(5) Sofern der Provider zur Erbringung seiner Leistungen eigene personenbezogene Daten des Kunden erhebt, werden hierbei die Vorschriften der DSGVO beachtet. Es werden nur die Daten erhoben, die der Kunde dem Provider selbst zur Verfügung stellt. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung. Ohne Einwilligung des Kunden werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Provider Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Es wird im Übrigen auf die Datenschutzerklärung des Providers verwiesen.

§ 14 Haftung

(1) Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Provider bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet er für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z. B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.

(2) Für Verlust von Daten haftet der Provider nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungsgehilfen des Providers.

(4) Eine weitergehende Haftung des Providers besteht nicht, insbesondere haftet er nicht für von den Benutzern bereitgestellte Daten, sofern sich der Provider diese nicht durch Weitergabe zu Eigen macht.

§ 15 Sonstiges

(1) Auf Verträge zwischen dem Provider und dem Kunde findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Provider und dem Kunde ist der Sitz des Providers, der moncardo GmbH.

(3) Der Provider ist berechtigt, die vorstehenden Nutzungsbedingungen zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird. Sachlich gerechtfertigt ist eine Änderung in der Regel, wenn sich die Gesetzeslage, die höchstrichterliche Rechtsprechung oder Gegebenheites des Marktes ändern. In diesem Fall wird der Provider sowohl in dem System als auch per E-Mail die Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Dem Kunden wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Nutzungsbedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder wird den Änderungen ausdrücklich zugestimmt, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Der Kunde wird bei der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Widerspricht der Kunde den geänderten Nutzungsbedingungen, so hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von weiteren zwei Wochen ab Ablauf der Widerspruchsfrist zu kündigen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Sämtliche in diesen Nutzungsbedingungen genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.

Nutzungsbedingungen moncardo für Gewerbliche Nutzer, Stand 23.05.2019